E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Ein Auto ist kein Reisgepäck

Ein Auto kann nicht als Reisegepäck angesehen werden, weshalb es auch nicht von dem steuerlichen Reisefreibetrag erfasst wird.


Derzeit dürfen "Reisemitbringsel" in einem Gesamtwert von maximal 300 Euro in die EU eingeführt werden, ohne dass hierfür Einfuhrabgaben zu entrichten sind. Selbiges versuchte der Kläger in dem zugrunde liegenden Verfahren auch bei einen Lancia geltend zu machen, welchen er für 250 Euro in der Schweiz erworben hatte.

Das Gericht gelangte jedoch zu der Erkenntnis, dass sich ein PKW nicht unter die Begrifflichkeit des "persönlichen Gepäcks eines Reisenden" subsumieren lässt, weshalb hier auch nicht der Freibetrag geltend gemacht werden kann. Dementsprechend waren auch die Einfuhrabgaben in der geforderten Höhe rechtmäßig.
 
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil FG BW 11 K 2960 12 vom 18.03.2013
Normen: § 29 ZollVG, § 1 II Nr.5 EF-VO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg