E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung nach dem 40. Lebensjahr

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben keinen Anspruch auf Zuzahlungen für eine künstliche Befruchtung, wenn sie das 40.

Lebensjahr vollendet haben.

Das Bundessozialgericht erklärte eine entsprechende gesetzliche Regelung für verfassungskonform und wies damit die Klage einer Frau mit Kinderwunsch zurück.

Denn wie schon der Gesetzgeber sah auch das Gericht die Regelung als gerechtfertigt an, da schon bei Frauen ab dem 30. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung abnimmt und die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs der Befruchtung bei Frauen ab dem 40. Lebensjahr nur noch bei 18 % liegt.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 1 KR 12 08 R vom 03.03.2009
Normen: § 27a III SGB V
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Anwaltskanzlei Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Abmahnung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg