E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Urheberrechtsverletzung nach genehmigter Veröffentlichung

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Betreiber einer Internetseite in Anspruch genommen werden kann, wenn er das Werk eines Dritten mit Genehmigung auf seiner Seite veröffentlicht, dieses aber später im "freien" Netz auftaucht.


Vorliegend war dem Seitenbetreiber die Veröffentlichung von Bildern und Rezepten des Rechteinhabers auf seiner Internetseite durch diesen gestattet worden. Der Zugang war nur einem beschränkten Personenkreis möglich. Die Bilder und Rezepte tauchten in der Folge jedoch auch auf anderen Internetseiten auf, weshalb der Rechteinhaber den Seitenbetreiber belangen wollte.

Eine Verletzung des Urheberrechts durch den Seitenbetreiber wies das Gericht jedoch klar zurück. Denn nur weil die betreffenden Werke über Google gefunden und auch heruntergeladen werden konnten, ist noch nicht von einem Verstoß gegen das Urheberrecht auszugehen. Auch ist völlig unklar, wie die Werke ins "freie" Netz gelangten.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH I ZR 107 12 vom 18.04.2013
Normen: § 97 II UrhG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Schutz vor Diskriminierung, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg