E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Stellenausschreibung für Berufsanfänger kann altersdiskriminierend sein

Ein öffentlicher Arbeitgeber muss die zu vergebenden Stellen nach Eigung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben, wobei sich das Kriterium des Alters als unzulässiges Differenzierungskriterium darstellt.


In dem zur Entscheidung gestelten Fall schrieb ein öffentlicher Arbeitgeber eine Stelle für "Berufsanfänger" in Form von "Hochschulabsolventen/Young Proffessionals" aus, auf die sich unter anderem ein 36 jähriger Volljurist bewarb und abgelehnt wurde. Dieser machte geltend, er sei allein aufgund seines Alters abgelehnt worden, insbesondere indiziere die Formulierung des Stellenausschreibung für Berufsanfänger, dass allein jüngere Bewerber in die nähere Auswahl einbezogen würden.
Das BAG sah in der Formulierung der Stellenausschreibung ebenfalls ein Indiz für eine Altersdiskriminierung, welche der Arbeitgeber nur widerlegen kann, wenn er die schlechten Examensnoten des Bewerbers als Ausschlusskriterium ausreichend darlegt.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 429 11 vom 24.01.2013
Normen: GG Art. 33
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Mobbing Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigung Hamburg