E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Erziehung durch leibliche Eltern hat Vorrang

Der Staat darf in die Beziehung der Eltern zum Kind nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern eine Erziehungseignung vermissen lassen.


Befindet sich ein Kind in einer Pflegefamilie, so kann es trotz einer engeren Bindung zu seinen Pflegeeltern aus der Pflegefamilie herausgenommen werden, wenn die Trennung von der Pflegefamilie und die Rückkehr zur leiblichen Mutter im Einzelfall angemessen erscheint und keine Gefahren für das Kind im Hinblick auf seine körperliche und psychische Gesundheit bestehen.
Allein der Umstand, dass es einem Pflegekind bei seinen Pflegeeltern besser geht, als bei seinen leiblichen Eltern, rechtfertigt noch nicht einen Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie. Hierbei ist der grundgesetzlich gesicherte Erziehungsvorrang der leiblichen Eltern zu berücksichtigen. Der Staat muss den Eltern in Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zunächst mit Hilfsmaßnahmen zur Seite stehen und auf diesem Wege eine kindgerechte Erziehung gewährleisten.
 
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Urteil OLG Frankfurt a.M. 4 UF 154 10 vom 23.08.2012
Normen: BGB §§ 1666, 1666a, 1671; GG Art. 6
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01
Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg