E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zulässige Altersgrenzenbestimmung in Betriebsvereinbarung

Wird in einer Betriebsvereinbarung eine Altersgrenze geregelt, wonach das Arbeitsverhältnis endet, wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht ist, so ist eine solche Altersgrenzenregelung wirksam.

Demnach dürfen Altersgrenzen in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgelegt werden. Solche Regelungen verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.

Der Wirksamkeit einer Altersgrenzenbestimmung steht es nicht entgegen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Einstellungsmitteilung unterzeichnen, wonach das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Bei einer solchen Einstellungsmitteilung handelt es sich nicht um eine einzelvertragliche Absprache.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 AZR 417 12 vom 05.03.2013
Normen: BetrVG § 75 I
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Mehrarbeit Hamburg