E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Bei fehlender Regelung zur Arbeitszeit gilt die betriebsübliche Arbeitszeit

Ist die Arbeitszeit in einem Unternehmen nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die Arbeitszeit als vereinbart, die in dem betreffenden Betrieb üblich ist.


In dem entschiedenen Fall, regelte der Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin, welche ein Jahresgehalt von 95.000 Euro erhielt, dass diese auch "außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig werden müsse". Darüber hinausgehende Regelungen enthielt der Arbeitsvertrag nicht. Im Herbst 2010 stellte der Arbeitgeber bei der Arbeitnehmerin nahezu 700 Minusstunden fest und forterte die Arbeitnehmerin daraufhin auf, die betriebsübliche Arbeitszeit von 38 Stunden einzuhalten. Die Arbeitnehmerin arbeitete im Dezember 2010 jedoch nur 19,8 Stunden und im Januar 5,5 Stunden, woraufhin sie die Kündigung erhielt. In der daraufhin von der Arbeitnehmerin angestrebten Klage, machte diese geltend, dass ihre Arbeitszeit nicht in Zeiteinheiten bemessen sei und sie Ihre Arbeitspflichten ausreichend erfülle, wenn sie die ihr übertragenen Aufgaben erledigt. Das BAG wies die Klage ab.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 325 12 vom 15.05.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg