E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers kann vererbt werden

So lautet zumindest der Tenor einer Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts, mit welchem es sich klar gegen frühere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stellt.


Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts endet der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers mit seinem Tod, da mit dem Ableben die höchstpersönliche Leistungspflicht des Arbeitnehmers erlischt und in der Folge auch sein Urlaubsanspruch.

Nach dem Urteil des Berliner Gerichts verstößt diese Auffassung jedoch gegen eine Richtlinie der EU zu bestimmten Aspekten der Arbeitszeitgestaltung und ein in Anlehnung daran ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. In Anlehnung an dessen Auslegung der Richtlinie ist der Urlaubsanspruch durchaus vererbbar, weshalb die Erben des Verstorbenen mit Recht die Abgeltung des Resturlaubs vom ehemaligen Arbeitgeber verlangen durften.
 
Arbeitsgericht Berlin, Urteil ABG Berlin 56 Ca 10968 15 vom 07.10.2015
Normen: § 7 IV BurlG, Richtlinie 2003/88/EG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg