E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Die Formulierung „fristlose Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist hinreichend bestimmt

Will ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, so muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisse so bestimmt sein, das der Betroffene klar erkennen kann, das es sich bei dem überreichten Schriftstück um eine Kündigung handelt.


Die Angabe in einer ordentlichen Kündigung, dass zun „nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt wird, ist jedenfalls ausreichend, wenn der Arbeitnehmer unschwer anhand des von ihm unterzeichneten Arbeitsvertrages erkennen kann, zu welchen Zeitpunkt sein Arbeitsverhältnis enden soll.

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zunächst fristlos und im Anschluss lediglich hilfsweise ordentlich, so ist für den Arbeitnehmer hinreichend klar erkennbar, wann das Arbeitsverhältnis sein Ende finden soll und dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorrangig mit Zugang der fristlosen Kündigung beenden will. Dies gilt insbesondere dann, wenn in dem Kündigungsschreiben eine Rangfolge zu erkennen ist und klar wird, dass die fristlose Kündigung den Vorrang halten soll. Mit einer lediglich hilfsweise erklärten Kündigung will der Arbeitgeber danach nur verstärkt zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall beenden möchte und für ihn die Möglichkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausscheidet. Danach ist es unschädlich, wenn in dem Kündigungsschreiben keinerlei Termine bzw. Daten genannt werden, zu den das Arbeitsverhältnis beendet sein soll.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 6 AZR 782 14 vom 20.01.2016
Normen: BGB §§ 305 ff.
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Anwalt Kuendigung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigung Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg