E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Strafbarkeit eines Arztes wegen Anwesenheit bei einer Selbsttötung

Ein Arzt, der bei der Selbsttötung zweier Frauen durch die Einnahme von Medikamenten anwesend ist und nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit keine Hilfemaßnahmen einleitet, ist nicht ohne Weiteres wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.


Eine versuchte Tötung durch Unterlassen kann nur begehen, wer nach seiner Vorstellung von der Tat rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt und dafür quasi als Garant herangezogen werden kann.
Der eine Garantenstellungschaffende besondere Rechtsgrund kann seinen Ursprung etwa in Rechtsnormen, besonderen Vertrauensverhältnissen oder vorangegangenem gefährlichen Tun finden.
Das Überlassen von Medikamenten kommt als Anknüpfungspunkt für eine Garantenstellung nicht in Betracht, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Arzt dem Selbsttötungswilligen auch die eingenommenen Medikamente zur Verfügung gestellt hat.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 5 StR 132 18 vom 03.07.2019
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-21 wid-149 drtm-bns 2024-12-21
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anstellungsvertrag Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg