Auch der stellvertretende Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen kann gekündigt werden. Mit seiner Klage wandte sich dieser gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stiftung. Das Arbeitsgericht sah die Kündigung jedoch für gerechtfertigt an, weil der Kläger keine Gewähr für ein angemessenes Verhalten gegenüber untergebenen Beschäftigten der Stiftung biete. Dies beruhe auf erheblich unangemessenen Gesprächssituationen wie Vorstellungsgesprächen mit Bewerberinnen für Praktika oder Volontariate in einem privaten Rahmen und dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung.