E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Einmalige Anschlussbefristung nach vorheriger Ausbildung

Ein Arbeitsverhältnis kann im unmittelbaren Anschluss an eine vorherige Ausbildung nur einmal mit der Begründung des erleichterten Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung befristet werden.

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unter anderem damit zu rechtfertigen, dass nach dem Abschluss einer Ausbildung ein erleichterter Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erfolgen sollte. Dieser Sachgrund ist jedoch naturgemäß auf eine einmalige Befristung beschränkt, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Die Richter führten hierzu aus, dass es gerade in der Natur der Sache liegt, dass eine Befristung nur einmalig hierdurch möglich ist, da nach Ablauf des ersten befristeten normalen Arbeitsverhältnisses keine weitere Erleichterung mehr vorgesehen oder erforderlich ist.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Kanzlei Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg