E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kündigung während der Elternzeit

Das während einer Elternzeit bestehende Kündigungsverbot erstreckt sich nur auf das Arbeitsverhältnis, für das die Elternzeit in Anspruch genommen wird.

Nimmt ein Arbeitnehmer während seiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber eine Beschäftigung auf, so gilt für diesen nicht das Kündigungsverbot während der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht stellte in einer neueren Entscheidung klar, dass das Kündigungsverbot nur für den Arbeitgeber gelte, gegenüber dem die Elternzeit geltend gemacht worden ist. Soweit ein Arbeitnehmer während der suspendierten Arbeitsbeziehung ein neues Arbeitsverhältnis gegenüber einem anderen Arbeitgeber begründet, muss er sich wie alle anderen Arbeitnehmer behandeln lassen. Eine Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen ist daher für den neuen Arbeitgeber stets möglich.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-26 wid-149 drtm-bns 2024-11-26
Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg