E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Einzugsermächtigung an das Finanzamt für die Kfz-Zulassung

Wegen der zum Teil erheblichen Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer geben viele Zulassungsstellen den Fahrzeugschein nur noch dann heraus, wenn der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt.

Verweigert eine Zulassungsbehörde die Ausgabe des Fahrzeugscheins, solange keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt worden ist, dann gibt es dagegen keine rechtliche Handhabe. Das Verwaltungsgericht Trier wies eine Klage gegen diese Verwaltungspraxis mit der Begründung ab, dass die Pflicht, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, nur einen relativ kleinen und angemessenen Eingriff in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit darstelle.

Seit dem 1. Mai 2004 können die Länder die Aushändigung des Fahrzeugscheins von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig machen. Darüber hinaus darf die Zulassungsstelle seit dem 1. Januar 2005 die Aushändigung des Fahrzeugscheins verweigern, sofern der Halter mit der Kraftfahrzeugsteuer noch im Rückstand ist. Zumindest Nordrhein-Westfalen und Hessen machen bereits von dieser Möglichkeit gebrauch.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mobbing Hamburg